Merkblatt Tragbare Leitern

Begriff:

Tragbare Leitern sind Leitern, die auf Feuerwehrfahrzeugen mitgeführt, an der Einsatzstelle von der
Mannschaft vom Fahrzeug genommen und an die vorgesehene Stelle getragen werden.

Anwendung:

Tragbare Leitern können eingesetzt werden als
- Rettungsweg
- Angriffsweg
- Hilfsgerät

Arten:

Name

Norm

Aufbau

Verwendung

Prüfung

Bemerkung

Hakenleiter

DIN 14710

2 Holme, 10 Steigsprossen, 3 Hakensprossen, 1 Decksprosse, 1 Haken
Länge: 4,40m
Gewicht max 12kg

Haken wird an geeigner Brüstung eingehängt und frei hängend bestiegen. Rettungshöhe: vom Mut des FM abhängig

Sichtprüfung vor jeder Übung und nach jeder Benutzung. Mindestend einmal jährlich: Sicht- und Belastungsprüfung nach GUV 67.13

Nicht als Anstelleiter zu verwenden

Steckleiter

DIN 14711

2 Holme, 7 Sprossen. Nur noch "B-Teil" in der Norm
Länge: 2,70 (4,60 , 6,50 , 8,40)m
Gewicht (LM): max 10 kg

Als Aufstiegs- oder Rettungsleiter bis 2.OG (8/ 7,20m)

Sichtprüfung vor jeder Übung und nach jeder Benutzung. Mindestend einmal jährlich: Sicht- und Belastungsprüfung nach GUV 67.13

Auch Verwendung als Bockleiter. Leiter kann aus Holz- und LM-Leiter gemischt zusammengesteckt werden.
Anstellwinkel 68°-75°

Klappleiter

DIN 14713

In der Form eines Vierkantholzes mit abgerundeten Enden. Wenig Platz.

Länge: (zusammen) 3,26m

(aufgeklappt): 3,00m

Gewicht: max 10 kg

Zur Überwindung kleiner Höhenunterschiede

Sichtprüfung vor jeder Übung und nach jeder Benutzung. Mindestend einmal jährlich: Sicht- und Belastungsprüfung nach GUV 67.13
Leiter betriebssicher, wenn Holzteile keine Riß- und Splitterbildung aufweisen, Befestigung der Sprossen einwandfrei, Schrauben fest

Holz muß farblos lackiert sein. Alle Metallteile müssen verzinkt oder schwarz lackiert sein.

3-teilige Schiebleiter

DIN 14715

2 Stützen. Aus drei aufeinanderlaufenden Leiterteilen, 2 Seilzüge: Zugseil aus Polyester, 14mm stark;Drahtseil, 5mm
Länge 5,60m Transport
14.00m Einsatzlänge
12.00m Rettungshöhe
Gewicht: ca. 100 kg (Holz)
Max. 75 kg (LM)

Als Aufstiegs- oder Rettungsleiter bis 3.OG (12m)

Sichtprüfung vor jeder Übung und nach jeder Benutzung. Mindestend einmal jährlich: Sicht- und Belastungsprüfung nach GUV 67.13

Aus der Norm sind: 2-teilige Schiebleiter, Strickleiter, Steckstrickleiter

Leiterlängen und Rettungshöhen:

Einsatzgrundsätze:

- Leiterfüße nicht auf ungeeignete Unterlagen, wie Kisten, Steinstapel, Tische oder ähnlichem sowie nicht auf wiechen oder
..glatten Untergrund aufsetzen. Erforderlichenfalls gegen Wegrutschen sichern.

- Anstellwinkel der Leiter muß 65° bis 75° betragen.

- Leiter an sichere Auflagepunkte anlegen und beim Besteigen sichern.

- Klappleitern und Hakenleitern dürfen nur mit einer Person belastet werden.

- Steckleitern und Schiebeleitern dürfen, unabhängig von der Rettungshöhe, mit höchstens zwei Personen belastet werden.

- Hakenleiter nicht als Anstelleiter benutzen.

- Schiebleiter im Freistand nicht über die Stützstangen hinaus besteigen.

- Eine am Gebäude angestellte, unbesetzte Leiter darf nicht ohne weiteres entfernt werden!

- Ein Strahlrohr darf von der Leiter aus nur eingesetzt werden, wenn die Leiter am Leiterkopf befestigt ist und der Strahlrohrführer
..sich mit dem Sicherheitsgurt sichert. Auf Einhaltung der Strahlrohrabstände im Bereich elektrischer Anlagen ist zu achten.

- Das Strahlrohr darf nur jeweils bis zu einem Winkel von 15° zu den Seiten hin eingesetzt werden.

- Schlauchleitungen dürfen nciht auf der Leiter verlegt oder an ihr befestigt werden. Eine Ausnahme ist der Strahlrohreinsatz
..direkt von der Leiter aus; wobei sofort nach Beendigung des Löscheinsatzes dieser Angriffs- und Rettungsweg freizumachen ist.

- Schadhafte Leitern sind der Benutzung sofort zu entziehen.

- Beim Aufrichten von Leitern beachten, daß elektrische Freileitungen nicht berührt werden dürfen und daß zwischen Leitern
..beziehungsweise Personen auf Leitern und unter Spannung stehenden Teilen ein Sicherheitsabstand eingehalten wird.
..Als ausreichender Sicherheitsabstand ist anzusehen:

Spannung in Volt
Mindestabstand in Meter
bis 1.000
1
über 1.000 bis 110.000
3
über 110.000 bis 220.000
4
über 220.000 bis 380.000
5

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